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   LAG Hamburg, 07.03.2002 - 1 Ta 1/02   

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https://dejure.org/2002,23187
LAG Hamburg, 07.03.2002 - 1 Ta 1/02 (https://dejure.org/2002,23187)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2002 - 1 Ta 1/02 (https://dejure.org/2002,23187)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2002 - 1 Ta 1/02 (https://dejure.org/2002,23187)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 657 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Die 1. Kammer des LAG Hamburg hat in einem Beschluss vom 07.03.2002 (1 Ta 1/02 - juris) entschieden, die Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses als quasi Gegenstück zum Beschäftigungsanspruch pauschal mit einem Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zu bewerten (ebenso: LAG Hessen v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 99, 382; LAG Nürnberg v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04 - MDR 05, 223).
  • LAG Hamburg, 13.01.2010 - 7 Ta 27/09

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Freistellung von der Verpflichtung zur

    Die Beschwerdekammer gibt diese Rechtsprechung nunmehr auf und schließt sich zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung beim Landesarbeitsgericht Hamburg der Auffassung der 1., 2. und 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts an (vgl. nur: Beschlüsse vom 5.12.1994 - 2 Ta 20/94; vom 7.3.2002 - 1 Ta 1/02 - juris; vom 6.9.2007 - H 3 Ta 103/07-) an, wonach der Gegenstandswert einer Freistellung, die länger als einen Monat dauert, pauschalierend in Höhe eines Monatsgehalts festzusetzen ist.
  • LAG Hamburg, 08.06.2017 - 8 Ta 10/17

    Gegenstandswert - Freistellungsregelung im Vergleich

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Hamburg beträgt der Gegenstandswert einer Freistellungsregelung unabhängig von deren Dauer ein Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers (LAG Hamburg v. 12.01.2011 - 8 Ta 9/10; LAG Hamburg v. 29.10.2009 - 4 Ta 13/09 - Tz 7; LAG Hamburg v. 11.01.2008 - 8 Ta 12/08 - Tz 29; LAG Hamburg v. 07.03.2002 - 1 Ta 1/02).
  • LAG Hamburg, 26.10.2009 - 4 Ta 13/09

    Gegenstandswert - Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses

    Die 1. Kammer des LAG Hamburg hat in einem Beschluss vom 07. März 2002 (- 1 Ta 1/02 - juris) entschieden, dass die Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses als quasi Gegenstück zum Beschäftigungsanspruch pauschal mit einem Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zu bewerten ist (ebenso: LAG Hessen Beschluss vom 23. April 1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 1999, 382 f; LAG Nürnberg Beschluss vom 14. Juli 2004 - 6 Ta 2/04 - MDR 05, 223).
  • LAG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Ta 10/10

    Streitwertfestsetzung - Prozessvergleich - Streit über die Gesamtnote des

    Nach der inzwischen wohl einheitlichen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg, der sich auch die Beschwerdekammer anschließt, ist der Gegenstandswert einer Freistellung, die länger als einen Monat dauert, pauschalierend in Höhe eines Monatsgehalts festzusetzen (s. nur Beschluss der 7.Kammer vom 13. Januar 2010, 7 Ta 27/09; Beschluss der 1.Kammer vom 7. März 2002, 1 Ta 1/02; Beschluss der 3.Kammer vom 6. September 2007, H3 Ta 103/07).
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